Arzthaftung: Aspiration kein Behandlungsfehler
Aufwändige und zeitraubende Sicherheitsmaßnahmen vor typischen Behandlungs- und Pflegemaßnahmen seien im Klinikalltag undurchführbar – deshalb verwehrte das OLG Frankfurt am Main einem Kleinkind Schadenersatz, das nach intravenöser Antibiotikumgabe schwere Hirnschäden erlitten hatte. Die intravenöse Verabreichung eines Antibiotikums, in dessen Folge es zur Aspiration und einem bleibenden Hirnschaden kam, stellte sich auch unter Berücksichtigung eines auf …
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