Aufwendungen für eine Tomatis-Therapie nicht abzugsfähig
Das Niedersächsische Finanzgericht (FG) entschieden, dass Aufwendungen für eine sogenannte Tomatis-Therapie steuerlich nicht als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig sind. Die Tomatis-Therapie ist eine „Horch-“ und Hörtherapie, die von dem französischen Arzt Alfred A. Tomatis entwickelt wurde. Sie beschäftigt sich mit der Interaktion von auditiven, phonatorischen und psychischen Prozessen und dient der Behandlung eines weiten Spektrums des …
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