Bezeichnung einer Gemeinschaftspraxis als "Zentrum"
Die Bezeichnung einer Arztpraxis mit zwei Ärzten als „Zentrum“ für ästhetische und plastische Chirurgie ist nicht irreführend. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main hervor. Grundsätzlich werde zwar bei dem Begriff „Zentrum“ eine personelle und sachliche Struktur eines Unternehmens erwartet, die über vergleichbare Durchschnittsunternehmen hinausgehe. Allerdings weise der Begriff „Zentrum“ im medizinischen …
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