Corona-Pandemie: Sonderregeln für verordnete Leistungen
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat weitere zeitlich befristete bundeseinheitliche Sonderregelungen bei ärztlich verordneten Leistungen aktiviert. Sie gelten bundeseinheitlich vom 2. November bis zum 31. Januar 2021 und werden gegebenenfalls nochmals verlängert. Die am 30. Oktober beschlossenen Regelungen ergänzen insbesondere die bereits geltenden Sonderregelungen, nämlich telefonische Krankschreibung bei leichten Atemwegserkrankungen und Krankentransportfahrten von COVID-19-positiven Versicherten: Videobehandlung …
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