Aufwendungen für eine Arbeitnehmer-Verabschiedung
Nach Auffassung der Finanzverwaltung sind Aufwendungen für eine Verabschiedungsveranstaltung eines Arbeitnehmers insgesamt als Arbeitslohn zu behandeln, wenn sie die Freigrenze von 110 Euro pro Teilnehmer überschreiten. Dem hat sich ein Finanzgericht nun entgegengestellt. Nach der in den Lohnsteuer-Richtlinien niedergelegten Verwaltungsauffassung werden die Kosten für Verabschiedungen dem Arbeitnehmer als steuerpflichtiger Arbeitslohn zugerechnet, unabhängig davon, ob die …
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