Änderungen und Neuregelungen 2025
Zum Jahresbeginn und im Laufe des Jahres 2025 werden eine Reihe an Änderungen im Bereich Arbeit und Soziales wirksam. Insolvenzgeld: Der Umlagesatz für das Insolvenzgeld beträgt 0,15 Prozent ab dem 1. Januar 2025. Arbeitsförderung: Ab dem 1. Januar 2025 beträgt der Beitragssatz zur Arbeitsförderung weiterhin 2,6 Prozent. Kurzarbeitergeld: Ab dem 1. Januar 2025 wird die …
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