Aufwendungen für eine Arbeitnehmer-Verabschiedung

Nach Auffassung der Finanzverwaltung sind Aufwendungen für eine Verabschiedungsveranstaltung eines Arbeitnehmers insgesamt als Arbeitslohn zu behandeln, wenn sie die Freigrenze von 110 Euro pro Teilnehmer überschreiten. Dem hat sich ein Finanzgericht nun entgegengestellt. Nach der in den Lohnsteuer-Richtlinien niedergelegten Verwaltungsauffassung werden die Kosten für Verabschiedungen dem Arbeitnehmer als steuerpflichtiger Arbeitslohn zugerechnet, unabhängig davon, ob die …

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Friedenspflicht beim E-Rezept beschlossen

Fehlerhafte oder fehlende Angaben auf E-Rezepten sollen künftig nicht mehr zu Rechnungskürzungen von Krankenkassen bei Apotheken führen. Dieser Friedenspflicht, die rückwirkend seit 1. Januar 2024 und zunächst bis zum 31. Dezember 2024 gilt, hat der Deutsche Apothekerverband (DAV) zugestimmt. Vorangegangen waren langwierige Verhandlungen mit dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), um eine Zusatzvereinbarung zum Rahmenvertrag …

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Zahl der Nebenerwerbsgründungen legt zu

Nach dem deutlichen Rücksetzer im Vorjahr (minus 9 Prozent) ist die Zahl der Existenzgründungen 2023 wieder leicht angestiegen, allerdings insbesondere im Nebenerwerb. Dies zeigt der aktuelle KfW-Gründungsmonitor. Nach der KfW-Auswertung gingen zwar 568.000 Menschen im vergangenen Jahr den Schritt in die berufliche Selbstständigkeit und damit 3 Prozent mehr als im Vorjahr. Die Entwicklungen bei Voll- …

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Bundesfinanzhof entscheidet zur neuen Grundsteuer

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat zu den Bewertungsregelungen des neuen Grundsteuer- und Bewertungsrechts entschieden, dass Steuerpflichtige im Einzelfall die Möglichkeit haben müssen, einen unter dem festgestellten Grundsteuerwert liegenden Wert ihres Grundstücks nachzuweisen. Mit seinen Beschlüssen vom 27.5.2024 hat der BFH Aussetzung der Vollziehung der Grundsteuerwertfeststellungen im sogenannten Bundesmodell gewährt. Allerdings wurde nicht entschieden, ob die neue …

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Tarifvertrag für medizinische Fachangestellte

Ab 01.03.2024 gilt neuer MFA Tarifvertrag

Die MFA-Gehälter steigen je nach Tätigkeitsgruppe und Berufsjahr um 2,5 bis 22,3%, über alle Tarifgruppen liegt die Erhöhung bei 7,4%. Auch die Ausbildungsvergütungen wurden um bis zu 5% erhöht. 
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