Verluste aus der Beteiligung an einer Fondgesellschaft
Das Finanzgericht Düsseldorf hatte zu entscheiden, ob Verluste aus der Beteiligung an einer Fondsgesellschaft verrechenbar sind, oder ob ein Steuerstundungsmodell vorlag. Die Kläger wandten sich gegen die Feststellungen des Finanzamts, wonach die von ihnen erzielten Verluste nicht mit anderen Einkünften verrechnet werden könnten. Sie argumentierten, dass kein Steuerstundungsmodell vorliege, da das Konzept nicht darauf ausgelegt …
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