Für uns schon lange kein Neuland mehr
Für die Einen noch Neuland, für uns bereits seit Jahren Alltag: Digitalisierung macht auch vor dem Belegwesen und der Steuerberatung nicht halt. Lernen Sie hier die Vorteile und neuen Möglichkeiten kennen.
Das heißt nicht, dass wir unser Faxgerät entsorgt haben oder keine Papierbelege mehr annehmen: Wir bieten Ihnen jedoch zusätzlich die Möglichkeit, Ihre Belege digital zu übermitteln.
Die Vorteile eines papierlosen Transfers liegen auf der Hand: Weniger Aufwand, weniger Material und digitale Verarbeitung Ihrer Datensätze.
Sie haben Fragen zum Thema Digitalisierung? Wenden Sie sich direkt an unser Digital-Team unter digital@wilmsundpartner.de
Das Programm „DATEV Unternehmen online“ für den Beleg-, Daten- und Dokumentenaustausch zwischen Unternehmen und steuerlichem Berater erleichtert Ihnen und uns das Scannen und Austauschen von Beleginformationen. Mehr Informationen zur neuen Art des digitalen Austauschs finden Sie in folgenden Videos und Links.
DATEV Meine Steuern stellt eine optimale Zusammenarbeit bei der Steuererklärung sicher. Alle relevanten Belege tauschen Sie digital über die Online-Anwendung oder mobil per App mit uns aus – einfach und sicher.
Digitale Belege optimieren nicht nur die Zusammenarbeit zwischen Ihnen und uns, sondern schaffen auch eine deutliche Verbesserung in Ihren täglichen Arbeitsabläufen.
Alle baren Geschäftsvorgänge Ihres Unternehmens sollen grundsätzlich über die Kasse abgewickelt und täglich in einem Kassenbuch aufgezeichnet werden. Der Gesetzgeber verschärft in mehreren Schritten die Anforderungen an die Kassenführung. Mehr dazu in folgendem Video.
Durch das ersetzende Scannen müssen Sie Ihre Buchungsbelege zukünftig nicht mehr in Papierform aufbewahren. In diesem Video sehen Sie, unter welchen Voraussetzungen Sie die Originalbelege nach dem Scannen vernichten können.
Vom einfachen Datenexport bis hin zum eigenen Zugang für Ihren Steuerberater: lexoffice sorgt durch eine Vielzahl an Funktionen für eine effiziente Zusammenarbeit – egal wie Ihre Arbeitsteilung gestaltet ist.
Digitale Belege, Auswertungen, Reports sowie der Direktzugriff auf Ihre Buchhaltung bieten uns eine optimale Basis für die perfekte Beratung. Sie arbeiten bereits mit Lexoffice? Dann sind wir für die Zusammenarbeit bestens gerüstet und freuen uns auf Ihre Anfrage!
Beraten lassenMehr über LexofficeDie Pflicht zur E-Rechnung kommt am 01.01.2025!
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