Der Solidaritätszuschlag ist verfassungsgemäß
[ad_1] Das Bundesverfassungsgericht hat den Solidaritätszuschlag für verfassungsgemäß erachtet und eine Verfassungsbeschwerde zurückgewiesen. Die Entscheidung vom 26. März 2025 wurde mit Spannung erwartet. Der Solidaritätszuschlag
Stärkere Nachfrage nach Elterngeld Plus
[ad_1] Im Jahr 2024 haben nach Angaben des Statistischen Bundesamts rund 1,67 Millionen Frauen und Männer Elterngeld erhalten. Das waren rund 5,4 Prozent weniger als
Ungleichbehandlung bei der Terminvergabe?
[ad_1] Die Bundesregierung soll prüfen, ob die aktuelle Rechtslage bei der Terminvergabe in Arztpraxen zu einer Ungleichbehandlung von gesetzlich und privat Krankenversicherten führt. Dies geht
Lieferung von Mieterstrom
[ad_1] Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass die Lieferung von Mieterstrom eine Hauptleistung im Rahmen der Vermietung von Wohnraum darstellt. Daraus folgt, dass der Vermieter
Selbstständig tätig oder abhängig beschäftigt?
[ad_1] Ob jemand selbstständig tätig oder abhängig beschäftigt ist und damit der Sozialversicherungspflicht unterliegt, ist häufig Gegenstand sozialgerichtlicher Verfahren. So auch im Fall einer Ärztin,
Tätowierer: Handwerker oder Künstler?
[ad_1] Die Tätigkeit eines Tätowierers kann künstlerisch sein, sodass keine Gewerbesteuer zu zahlen ist. Dies hat das Finanzgericht Düsseldorf festgestellt. Der Kläger war seit 2013
Immer mehr kaufen Arzneimittel online
[ad_1] Immer mehr Menschen in Deutschland kaufen Medikamente oder Nahrungsergänzungsmittel über das Internet. Dies hat eine Erhebung des Statistischen Bundesamts ergeben. Danach gaben 21 Prozent
Vereinbarung über Tantiemen in einer Aktiengesellschaft
[ad_1] Vergütungsvereinbarungen zwischen einer Aktiengesellschaft und einem Vorstandsmitglied sind steuerlich anzuerkennen. Nur in Ausnahmefällen kann eine sogenannte verdeckte Gewinnausschüttung angenommen werden, die dann zu höheren
Krankenkassen tief im Minus
[ad_1] Nach vorläufigen Ergebnissen weisen die gesetzlichen Krankenkassen für das Jahr 2024 ein Defizit von rund 6,2 Milliarden Euro aus. Damit ist das Minus zum
Grunderwerbsteuer für nachträgliche Sonderwünsche beim Hausbau
[ad_1] Entgelte für nachträgliche Sonderwünsche beim Hausbau können der Grunderwerbsteuer unterliegen, wenn ein rechtlicher Zusammenhang mit dem Grundstückskaufvertrag besteht. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden.