Betrieb einer Kampfsportschule umsatzsteuerfrei
20141215CET233341+0100 Betrieb einer Kampfsportschule umsatzsteuerfrei Das Finanzgericht (FG) Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass Umsätze aus einer Kampfsportschule umsatzsteuerfrei sind, soweit die erbrachten Leistungen der Kampfsportschule nicht lediglich den Charakter bloßer Freizeitgestaltung haben und vergleichbare Leistungen an Schulen und Hochschulen erbracht werden. Geklagt hatte eine Kampfsportschule, die als Betrieb zur Ausbildung verschiedener Fitnessberufe staatlich anerkannt ist (IHK). …
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