Mütterrente ist verfassungsgemäß
20160127CET142054+0100 Mütterrente ist verfassungsgemäß Das Landessozialgericht (LSG) Essen hat in einer Grundsatzentscheidung das Gesetz der Großen Koalition zur besseren Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten bestätigt: Die Beschränkung der Anerkennung von Kindererziehungszeiten für Kinder, die vor dem 01.01.1992 geboren worden sind, ist danach verfassungsgemäß. Für ein Elternteil – Mutter oder Vater –, das ein ab 1992 geborenes Kind in den ersten drei Lebensjahren erzieht, werden in der gesetzlichen Rentenversicherung 36 Monate Kindererziehungszeiten anerkannt. …
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