Kartellbußgeld mindert die Steuer nicht
20170207CET133051+0100 Kartellbußgeld mindert die Steuer nicht Wenn das Bundeskartellamt ein Bußgeld verhängt, so darf dieses nicht als Betriebsausgabe abgezogen werden, entschied das Finanzgericht Köln. Eine Betriebsausgabe ist ein aufgrund verbotswidriger Absprachen verhängtes Bußgeld auch dann nicht, wenn sich seine Höhe am Gewinnpotential der Kartellabsprache orientiert, so die Richter. …
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