20170125CET182456+0100 Än­de­run­gen bei der Kraft­fahr­zeug­steu­er beschlossen

Das Bundeskabinett hat am 25. Januar 2017 zwei Gesetzentwürfe beschlossen, die zu Änderungen bei der Kraftfahrzeugsteuer führen. Dazu zählt eine Steuerentlastung für besonders schadstoffarme Personenkraftwagen der Euro-6-Emissionsklasse.

Mit der Änderung soll den Bedenken der EU-Kommission hinsichtlich der Einführung der Infrastrukturabgabe für die Kraftfahrzeugsteuer Rechnung getragen werden.

Erhöhung der Steuerentlastungsbeträge

Die Steuerentlastungsbeträge werden je angefangene 100 Kubikzentimeter Hubraum für Personenkraftwagen der Euro-6-Emissionsklasse von bisher 2 Euro auf 2,32 Euro bei Fremdzündungsmotoren und von bisher 5 Euro auf 5,32 Euro bei Selbstzündungsmotoren erhöht. Zur weiteren Verstärkung dieser ökologischen Komponente beträgt die Steuerentlastung je angefangene 100 Kubikzentimeter Hubraum für die Dauer von zwei Jahren ab dem Beginn der Abgabenerhebung nach dem Infrastrukturabgabengesetz für Fahrzeuge mit Fremdzündungsmotoren 2,45 Euro und mit Selbstzündungsmotoren 5,45 Euro.

Neue CO2-Werte für die Erstzulassung

Außerdem wird geregelt, dass für die Kraftfahrzeugsteuer ab 1.9.2018 die im Rahmen eines neuen Testverfahrens ermittelten realitätsnäheren CO2-Werte anzuwenden sind. Die verpflichtende Einführung einer weltweit harmonisierten Testprozedur zur Ermittlung der Abgasemissionen leichter Kraftfahrzeuge (WLTP) ist in der EU für Neufahrzeuge schrittweise vorgesehen. Sie beginnt im Frühjahr 2017. Ab dem 1.9.2018 werden die neuen CO2-Werte für die Erstzulassung von Pkw verbindlich.

(BMF / STB Web)

Artikel vom: 25.01.2017

Quelle: STB Web.