„Schulhund“ nicht abzugsfähig
20180424CEST221353+0100 „Schulhund“ nicht abzugsf�hig Eine Lehrerin kann Aufwendungen f�r ihren Hund, der sie drei Mal pro Woche in die Schule begleitet, nicht als Werbungskosten bei ihren Eink�nften aus nichtselbst�ndiger Arbeit abziehen. In H�he von 50 Prozent wollte eine Lehrerin die Kosten f�r Hundezubeh�r, Tierhalterhaftpflicht und Futter in H�he von insgesamt rund 900 Euro als Werbungskosten bei ihren Eink�nften aus nichtselbst�ndiger Arbeit geltend machen. …
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