Für das Elterngeld sind auch Verluste „Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit“
20161028CEST185203+0100 Für das Elterngeld sind auch Verluste „Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit“ Auch Verluste aus einer selbstständigen Tätigkeit sind Einkommen im Sinne des Elterngeldrechts und können zur Verschiebung des Bemessungszeitraums für das Elterngeld führen. Das hat das Bundesozialgericht (BSG) entscheiden und das entgegenstehende Urteil des Landessozialgerichts Hamburg aufgehoben. …
Read More →