Vermietung: Aufwendungen für Einbauküche nicht sofort abziehbar
20161207CET162740+0100 Vermietung: Aufwendungen für Einbauküche nicht sofort abziehbar Die Aufwendungen für die komplette Erneuerung einer Einbauküche in einem vermieteten Immobilienobjekt sind nicht sofort als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar, sondern müssen über zehn Jahre abgeschrieben werden. Im Streitfall hatte der Kläger Einbauküchen in mehreren ihm gehörenden Mietobjekten entfernt und durch neue ersetzt (Spüle, Herd, Einbaumöbel und Elektrogeräte). …
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