Auch elektronische Rechnungen sind korrigierbar
20180202CET210146+0100 Auch elektronische Rechnungen sind korrigierbar Eine Gutschrift ohne elektronische Signatur kann in Papierform berichtigt werden und ermöglicht rückwirkend einen Vorsteuerabzug, entschied das Finanzgericht Baden-Württemberg. Eine Unternehmerin hatte 2005 eine Gutschrift ohne elektronische Signatur per E-Mail an ihren Vertragspartner, den leistenden Unternehmer, übermittelt. …
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