Fahrlehrer ohne Fahrschulerlaubnis ist abhängig beschäftigt
Fahrlehrer, die keine Fahrschulerlaubnis haben, sind abhängig beschäftigt. Dies gilt auch, wenn sie eigene Fahrzeuge einsetzen und deren Betriebskosten selbst tragen. So entschied das LSG Hessen (Az. L 1 BA 15/18)- Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen
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