Bestätigung der Anforderungen der prozessualen Waffengleichheit in äußerungsrechtlichen Eilverfahren
Das BVerfG hat eine einstweilige Verfügung des LG Berlin außer Kraft gesetzt, die den Beschwerdeführer ohne vorherige Anhörung zur Unterlassung einer Äußerung verpflichtet hatte (Az. 1 BvR 1246/20). Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen
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