Das BMF hat nach den Änderungen durch das JStG 2020, das JStG 2022 sowie durch das Kreditzweitmarktförderungsgesetz zur Vorsorgepauschale im Lohnsteuerabzugsverfahren (§ 39b Abs. 2 S. 5 Nr. 3 EStG) Stellung genommen (Az. IV C 5 – S 2367/00012/004/033).
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