Zu der Frage, ob ausländische Steuern nicht nach § 26 Abs. 2 bis 6 KStG 1999 periodenübergreifend auf die deutsche Körperschaftsteuer angerechnet werden können, wenn es an einer gesonderten Feststellung der Anrechnungsüberhänge im jeweiligen Veranlagungszeitraum fehlt, hat der BFH dem EuGH diverse Rechtsfragen zur Vorabentscheidung vorgelegt (Az. I R 6/22).

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