Der Vergütungsfestsetzungsbeschluss des Gerichts bindet grundsätzlich nur den Mandanten, nicht aber die Rechtsschutzversicherung, so der BGH (Az. IX ZR 163/24). Auf diese Entscheidung weist die BRAK hin.
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Der Vergütungsfestsetzungsbeschluss des Gerichts bindet grundsätzlich nur den Mandanten, nicht aber die Rechtsschutzversicherung, so der BGH (Az. IX ZR 163/24). Auf diese Entscheidung weist die BRAK hin.
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