Das LG Frankfurt gab der Klage von fünf Personen statt, die nicht mehr in ihr Flugzeug nach Doha einsteigen durften, obwohl noch andere Passagiere auf den Einstieg warteten. Sei das Boarding noch nicht abgeschlossen und seien die Türen des Flugzeuges noch geöffnet, bestehe eine Mitnahmeverpflichtung der Fluggesellschaft (Az. 2-24 S 93/24).
Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen