Der VGH Baden-Württemberg hat ein Urteil des VG Sigmaringen bestätigt, mit dem das Verwaltungsgericht die Heranziehung der Kläger zur Hundesteuer für rechtmäßig erachtet hat (Az. 2 S 249/25).
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Der VGH Baden-Württemberg hat ein Urteil des VG Sigmaringen bestätigt, mit dem das Verwaltungsgericht die Heranziehung der Kläger zur Hundesteuer für rechtmäßig erachtet hat (Az. 2 S 249/25).
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