Anwältinnen und Anwälte, die bei Kataloggeschäften nach dem Geldwäschegesetz tätig sind, müssen unter anderem eine Geldwäsche-Risikoanalyse erstellen. Dabei helfen die Muster der BRAK für die kanzleiweite und individuelle Risikoanalyse. Beide Muster wurden gerade aktualisiert und überarbeitet.
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