Der BFH hat rechtliche Zweifel, ob bei einem Erwerb von Anteilen an einer GmbH, bei dem das schuldrechtliche Erwerbsgeschäft (Signing) und die Übertragung der GmbH-Anteile (Closing) zeitlich auseinanderfallen, zweimal Grunderwerbsteuer festgesetzt werden kann, wenn dem Finanzamt im Zeitpunkt der Festsetzung der Grunderwerbsteuer bekannt ist, dass die Übertragung der GmbH-Anteile (Closing) bereits erfolgt ist (Az. II B 13/25).
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