Die Auslobung von 10 Euro-Gutscheinen bei der Einlösung von E-Rezepten, deren Guthaben – jedenfalls teilweise – auch für den Kauf nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel verwendet werden kann, verstößt gegen das Heilmittelwerbegesetz. Das OLG Frankfurt wies die Berufung einer niederländischen Versandhandelsapotheke zurück (Az. 6 U 347/24).

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