Das BSG hat in zwei Urteilen präzisiert, wann Anwältinnen und Anwälte weiterhin von der Rentenversicherungspflicht befreit sind, obwohl sie zeitweilig nicht anwaltlich tätig sind. Darüber berichtet die BRAK (Az. B 10/12 R 3/23 R und B 10/12 R 1/24 R).
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