Die unterlassene Reinigung einer gemieteten PV-Anlage rechtfertigt keine außerordentliche Kündigung. So entschied das AG München (Az. 191 C 12116/24).
Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Google Maps. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen