Das LG Köln hat dem Eigentümer einer bei einem Polizeieinsatz beschädigten Wohnungseingangstür Schadensersatz gegen Mieter und Wohnungsnutzer zugesprochen. Zwar hätten die Beklagten die Tür nicht selbst beschädigt, die Beschädigung durch die Polizisten sei ihnen jedoch zuzurechnen (Az. 32 O 77/22).
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