Der BFH hatte zur Auslegung und Erweiterung des § 37 AO zu entscheiden, ob der Klägerin, die zur Zahlung einer fremden Steuerschuld genötigt bzw. erpresst wurde, ein Erstattungsanspruch gemäß § 37 Abs. 2 AO sui generis zusteht (Az. X R 20/23).

Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen