Gerichte sollen bessere Möglichkeiten erhalten, mit sog. Einschüchterungsklagen („SLAPP-Verfahren“) umzugehen. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das BMJV am 20.06.2025 veröffentlicht hat.
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Gerichte sollen bessere Möglichkeiten erhalten, mit sog. Einschüchterungsklagen („SLAPP-Verfahren“) umzugehen. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das BMJV am 20.06.2025 veröffentlicht hat.
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