Das FG Berlin-Brandenburg hat einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung der neuen Grundsteuer abgewiesen (Az. 3 V 3046/25). Die von der Antragstellerin daraufhin erhobene Verfassungsbeschwerde hat das BVerfG nicht zur Entscheidung angenommen (Az. 1 BvR 934/25).

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