Das OLG Köln hat in einem Eilverfahren einen Antrag der Verbraucherzentrale NRW e.V. gegen den Mutterkonzern von „Facebook“ und „Instagram“ abgelehnt, mit dem eine Verarbeitung öffentlich gestellter Nutzerdaten ab 27.05.2025 verhindert werden sollte (Az. 15 UKl 2/25).

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