Das VG Sigmaringen hat die Klage auf Gewährung einer Subvention (Ausgleichszulage) für benachteiligte landwirtschaftliche Flächen in Bayern durch das Land Baden-Württemberg mit Urteil vom 28.01.2025 abgewiesen (Az. 4 K 3630/24). Nun liegen die Urteilsgründe vor.
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