Legt beim Gebrauchtwagenkauf der Verkäufer den Fahrzeugbrief vor, so kann sich der Käufer normalerweise darauf verlassen, dass er es auch tatsächlich mit dem Eigentümer und nicht mit einem Betrüger zu tun hat. Dieses Vertrauen kann aber erschüttert sein, wenn die Umstände des Verkaufs trotzdem Verdacht erregen müssen. Das hat das LG Frankenthal entschieden und die Klage eines Autokäufers abgewiesen, der auf einen Betrüger hereingefallen war (Az. 3 O 388/24).
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