Immer wieder wird über betriebliche Regelungen zur Altersversorgung vor dem Bundesarbeitsgericht gestritten. Es entschied, dass bei Betriebsrenten-Systemen wie bei der Deutschen Post die Monate ohne Entgeltzahlungen wie bei Erziehungs- und Elternzeiten nicht berücksichtigt werden müssen (Az. 3 AZR 65/24).
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