Seit Anfang des Jahres gelten für Kleinunternehmer geänderte Regeln. Mit Schreiben vom 18.03.2025 legte das BMF die Verwaltungsauffassung dazu vor. In Bezug auf die Pflicht zur Ausstellung von E-Rechnungen enthält diese jedoch eine unklare bzw. unnötige Einschränkung. Der DStV fordert diese zu beseitigen.
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