Der EGMR entschied, dass die Durchsuchung von Kanzleiräumen und die Beschlagnahme des Arbeitscomputers eines Anwalts ohne schriftlichen Durchsuchungsbefehl eine Verletzung des in Art. 8 EMRK geschützten Mandatsgeheimnisses darstellt. Darauf weist die BRAK hin.
Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen