Das FG Baden-Württemberg hat einige Entscheidungen zu grenzüberschreitenden Sachverhalten veröffentlicht. Diese befassen sich vor allem mit der Frage, ob Leistungen an eine in Deutschland wohnende Person, die in der Schweiz arbeitet bzw. gearbeitet hat, im Inland der Besteuerung unterliegen (Az. 3 K 718/24). Streitig war jedoch zum Beispiel auch die Besteuerung von Versorgungsleistungen aus einem inländischen Versorgungswerk an eine Person mit Wohnsitz in der Slowakei (Az. 12 K 549/23).
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