Diese Verordnung bestimmt die zu übermittelnden Daten, die zur Erfüllung der
Meldepflicht nach § 43 Absatz 1 und § 44 GwG erforderlich sind. Das BMF hat einen Entwurf veröffentlicht.
Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen
Diese Verordnung bestimmt die zu übermittelnden Daten, die zur Erfüllung der
Meldepflicht nach § 43 Absatz 1 und § 44 GwG erforderlich sind. Das BMF hat einen Entwurf veröffentlicht.
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