Welche Rechte habe ich, wenn mein Flug annulliert wird? Das LG Köln hat nun in einem Fall entschieden, dass ein Fluggast Anspruch auf die volle Ausgleichszahlung aus der Fluggastrechte-VO hat. Dies gelte auch, wenn der ursprünglich gebuchte Flug annulliert und der Ersatzflug mehrere Stunden vorverlegt wurde, auch wenn dessen Ankunftszeit nur wenige Minuten nach der ursprünglichen Ankunftszeit liegt (Az. 7 O 152/24).
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