Am 26. Februar 2025 hat die EU-Kommission mit dem ersten Omnibus-Paket neben dem Vorschlag zur zeitlichen Verschiebung der Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung für die 2. und 3. Welle ergänzende Vorschläge zur Vereinfachung der Berichterstattung nach der EU-Taxonomie-Verordnung veröffentlicht. Die WPK weist darauf hin, dass Stellungnahmen bis zum 26. März 2025 abgegeben werden können.

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