Die Reform der Schuldenbremse und die Errichtung eines Sondervermögens fanden am 21.03.2025 im Bundesrat klar die für eine Grundgesetzänderung erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit.
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Die Reform der Schuldenbremse und die Errichtung eines Sondervermögens fanden am 21.03.2025 im Bundesrat klar die für eine Grundgesetzänderung erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit.
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