Das Anwaltsparlament beschloss Ende 2024 neue Regelungen für das Ausscheiden aus einer Anwaltssozietät. Das BMJ hat diese nicht beanstandet. Sie können daher lt. BRAK zum 01.05.2025 in Kraft treten.
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Das Anwaltsparlament beschloss Ende 2024 neue Regelungen für das Ausscheiden aus einer Anwaltssozietät. Das BMJ hat diese nicht beanstandet. Sie können daher lt. BRAK zum 01.05.2025 in Kraft treten.
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