Das Land Berlin hatte die Aufnahme einer Frau in den Vorbereitungsdienst bei der Berliner Kriminalpolizei abgelehnt. Grund: Die Antragstellerin habe auf beiden Handrücken großflächige Tätowierungen. Das wollte sie nicht hinnehmen. Das VG Berlin gab ihr recht und verpflichtete das Land Berlin, neu über die Bewerbung zu entscheiden (Az. VG 26 L 288/24). Hierauf weist die WPK hin.
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