Wie in vergangenen Jahren überprüft die WPK als zuständige Aufsichtsbehörde auch in diesem Jahr die Einhaltung der geldwäscherechtlichen Pflichten bei ihren Mitgliedern auf Basis einer IT-gestützten Zufallsauswahl von WP/vBP-Praxen. Der Fragebogen zur Erfüllung der geldwäscherechtlichen Pflichten ist für die ermittelten Praxen online auszufüllen. Die WPK macht auf die Mitwirkungspflicht aufmerksam.

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