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Recht, Steuer
Bundesgerichtshof bestätigt Apples überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb

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Artikel vom 18. März 2025

Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs hat heute die Feststellung des Bundeskartellamts bestätigt, dass Apple eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb hat (Az. KVB 61/23). Er hat damit zum zweiten Mal über eine Beschwerde gegen eine Feststellung nach § 19a Abs. 1 GWB entschieden.

Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen

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