Der BFH nimmt Stellung zum Aufteilungsmaßstab für den Vorsteuerabzug bei Fortführung des Betriebs im Rahmen eines Insolvenzverfahrens, das für private und betriebliche Schulden geführt wird (Az. XI R 20/22).
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Der BFH nimmt Stellung zum Aufteilungsmaßstab für den Vorsteuerabzug bei Fortführung des Betriebs im Rahmen eines Insolvenzverfahrens, das für private und betriebliche Schulden geführt wird (Az. XI R 20/22).
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