Die betroffene Person hat lt. EuGH das Recht, zu erfahren, wie die sie betreffende Entscheidung bzgl. der Beurteilung ihrer Bonität zustande kam. Die Erläuterung muss es ihr ermöglichen, die automatisierte Entscheidung nachzuvollziehen und sie anzufechten (Rs. C-203/22).
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