Der BFH hat entschieden, dass Flugunterricht, der dazu dient, eine sog. Privatpilotenlizenz für Hobbyflieger (Private Pilot Licence) zu erlangen, nicht von der Umsatzsteuer befreit ist (Az. XI R 31/22).
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Der BFH hat entschieden, dass Flugunterricht, der dazu dient, eine sog. Privatpilotenlizenz für Hobbyflieger (Private Pilot Licence) zu erlangen, nicht von der Umsatzsteuer befreit ist (Az. XI R 31/22).
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